Ihre am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Gebühren

Ja – die MUT Wichtelstuben sind privat geführte Einrichtungen. Wir sind davon überzeugt, dass ein familiäres Umfeld der beste Platz ist, um der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Ihren Kindern gerecht zu werden. Für unsere Eltern gut zu wissen: Bis zu 100% der Betreuungsgebühren können von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen werden. Dies ist einkommensabhängig und führt oft zu erheblichen finanziellen Erleichterungen.

Die Kosten eines Krippen- oder Kindergartenplatzes hängen von Ihrer gewünschten Buchungszeit ab. Einen ersten Überblick vermittelt Ihnen die Tabelle in unserer Gebührenübersicht bei der jeweiligen MUT Wichtelstube unter dem Button unsere KITAS.
Allen Familien steht die Möglichkeit offen, mit einem Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe, Zuschüsse zu den Elternbeiträgen zu erhalten. Dies ist einkommensabhängig und führt oft zu erheblichen finanziellen Erleichterungen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der wirtschaftlichen Jugendhilfe und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Wir berechnen mit Ihnen die voraussichtlichen Besuchsgebühren. Um Sie finanziell zu unterstützen werden bis zur Vorlage des Bescheides der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nur die voraussichtlichen Besuchsgebühren eingezogen. Nach Vorlage des Bescheides erfolgt eine Zwischenabrechnung. Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Für den Besuch unserer MUT Wichtelstube wird eine Betreuungsgebühr erhoben.
Die Betreuungsgebühr ist monatlich zu bezahlen und setzt sich aus der Besuchsgebühr und der Verpflegungspauschale zusammen. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der besuchten MUT Wichtelstube, der Einrichtungsart (Kinderkrippe, Kindergarten) und von der individuell vereinbarten Buchungszeit. Ein Spielgeld wird nicht erhoben. Sie finden die Betreuungsgebühren auf der Gebührenübersicht der jeweiligen MUT Wichtelstube.

Auf den Monatsbeitrag werden 100 € Zuschuss vom Freistaat Bayern gewährt.
Der Beitragszuschuss gilt ab dem 01.09. des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, unabhängig ob das Kind eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten besucht. Er muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird automatisch von den zu zahlenden Besuchsgebühren abgezogen. 

Die Sozialbürgerhäuser in München sind eine wichtige Anlaufstelle für Sie, wenn Sie Unterstützungs- oder Beratungsbedarf haben. Jedem Stadtgebiet ist ein bestimmtes Sozialbürgerhaus zugeordnet. Ihr zuständiges Sozialbürgerhaus finden Sie im Internet auf der Seite des Sozialreferates unter www.muenchen.de/sbh durch Eingabe Ihrer exakten Meldeanschrift.
Auf unserer Homepage haben wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt. 

Sie stellen bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Sozialreferates der Landeshauptstadt München einen Antrag auf Übernahme (Zuschuss oder volle Kostenübernahme) der monatlichen Betreuungsgebühren. Dieser Antrag bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe kann online gestellt werden. Zusätzlich ist ein Rechner verfügbar, mit dem geprüft werden kann, ob und in welcher Höhe Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe besteht. 
Wir berechnen mit Ihnen die voraussichtlichen Besuchsgebühren. Um Sie finanziell zu unterstützen werden bis zur Vorlage des Bescheides der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nur die voraussichtlichen Besuchsgebühren eingezogen. Nach Vorlage des Bescheides erfolgt eine Zwischenabrechnung Nähere Informationen finden Sie hierzu unter
https://stadt.muenchen.de/service/info/servicestelle-kita-beitraege/10390719/

Der Antrag kann von allen Eltern gestellt werden. Die Förderung ist einkommensabhängig und führt oft zu erheblichen finanziellen Erleichterungen. Eine erste Orientierung erhalten Sie über den Online-Rechner der Stadt München.
https://kita-orientierungsrechner-wjh.muenchen.de/

Zusammen mit Ihren individuellen persönlichen Nachweisen reichen Sie den Betreuungsvertrag sowie die von uns ausgestellte Bescheinigung über die Kita-Gebühren ein.

Auf die Bearbeitungszeit bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe haben wir leider keinen Einfluss. Wir empfehlen, den Antrag sofort nach Vertragsabschluss zu stellen. 

Wir berechnen mit Ihnen die voraussichtlichen Besuchsgebühren. Um Sie finanziell zu unterstützen werden bis zur Vorlage des Bescheides der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nur die voraussichtlichen Besuchsgebühren eingezogen. Nach Vorlage des Bescheides erfolgt eine Zwischenabrechnung. Zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen erstattet, Nachforderungen (z. B. wenn bisher noch keine oder vorläufig niedrigere Gebühren festgesetzt waren) werden nachberechnet.

Bei Änderungen der persönlichen Angaben (z. B. Änderung der Familienverhältnisse, Ihre Anschrift, Ihre Bankverbindung) bitten wir Sie, uns direkt zu informieren. Diese und Änderungen bei den Einkommensverhältnissen (z.B. dauerhafte Verminderung oder Erhöhung ihrer Einkünfte) sind ebenfalls den Stellen mitzuteilen, bei denen Sie ggf. eine Gebührenermäßigung beantragt haben. 

In der Verpflegungspauschale ist das Frühstück, das Mittagessen sowie die Brotzeit am Nachmittag enthalten. Ebenfalls alle Getränke, die die Kinder zu sich nehmen. In der Verpflegungspauschale sind 25 Euro für Hygieneartikel enthalten.

In allen unseren Einrichtungen gibt es Ansprechpartner, die Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung stehen. Für alle anderen Sprachen gibt es Dolmetscher, die Sie unterstützen können. Wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon des Sozialreferats unter 089 233 96833.