Finanzielle Unterstützung unserer Kitagebühren

Wirtschaftliche
Jugendhilfe

Unsere Eltern haben die Möglichkeit je nach Einkommenssituation einen Antrag auf Übernahme der Betreuungsgebühren bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Sozialbürgerhaus zu stellen. Wir unterstützen diesen Prozess gerne.

Eine erste Orientierung über den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil erhalten Sie im Online-Rechner der Servicestelle Kita-Beiträge. Ebenfalls erhalten Sie dort weitere Informationen zur Antragstellung. 
Bitte klicken Sie hier.

Beitragszuschuss für
Kindergartenkinder

Der Beitragszuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Er muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird automatisch von den zu zahlenden Besuchsgebühren abgezogen.

Antrag auf
"Bildung und Teilhabe"

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr Kind, das eine Kindertageseinrichtung besucht, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Hierunter fallen z.B. die Kosten für die Mittagsverpflegung.
Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme des Essensgeldes bei Bürgergeld oder sonstigen Leistungen bei Ihrem Jobcenter, bei Wohngeld und Kinderzuschlag bei Ihrem Sozialbürgerhaus.

Bayerisches
Krippengeld

Das Bayerische Krippengeld können Sie ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes erhalten, die monatliche Förderung zum Elternbeitrag kann bis zu 100 Euro betragen. Ihr Einkommen darf eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigen und Sie müssen die Elternbeiträge tatsächlich selbst zahlen.

Den Antrag auf Krippengeld können Sie hier stellen.

Bayerisches
Familiengeld

Bayerisches Familiengeld bekommen Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat. Sie erhalten pro Kind 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro monatlich.
Der Elterngeldantrag ist auch gleichzeitig der Antrag auf Bayerisches Familiengeld.
Falls Sie kein Elterngeld in Bayern beantragt haben, können Sie frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat bzw. vor dem beabsichtigten späteren Leistungsbeginn einen Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.

Den Antrag auf Familiengeld können Sie hier stellen.