Finanzielle Unterstützung unserer Familien
Zuschuss zu den Betreuungsgebühren
Gut zu wissen – allen Familien steht die Möglichkeit offen, mit einem Antrag bei der Stadt München (Wirtschaftliche Jugendhilfe), Zuschüsse zu den Betreuungsgebühren zu erhalten. Dies ist einkommensabhängig.
Hier zwei Beispiele
Eine Familie mit einem Kind hat ein Familieneinkommen von 3.000 Euro.
Die Kaltmiete beträgt 950 Euro.
Die Betreuungsgebühr wird voraussichtlich komplett von der Stadt München übernommen.
Eine Familie mit einem Kind hat ein Familieneinkommen von 4.500 Euro.
Die Kaltmiete beträgt 1.450 Euro.
Der voraussichtlich zu zahlende Eigenanteil ist 300 Euro monatlich.
Sie möchten mit Ihren persönlichen Angaben Ihren Eigenanteil ermitteln?
Nutzen Sie den Online-Rechner der Stadt München.
Wir unterstützen Sie dabei – von Anfang an.
Weitere Informationen finden Sie bei den FAQs
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Zuschuss zu den Betreuungsgebühren beantragen – so einfach geht’s
1
„Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge“ ausfüllen.
Den Antrag Online stellen oder in Ihrem Sozialbürgerhaus einreichen
2
Unterlagen kopieren und mit dem Antrag zusammen abgeben.
3
Bescheid nach Erhalt bei Ihrer MUT Wichtelstube vorlegen.
Die benötigten Unterlagen haben wir in der Checkliste zusammengefasst.
Hier können Sie den Antrag stellen.
Außerdem gibt es noch folgende Zuschüsse
Beitragszuschuss für Kindergartenkinder
Der Beitragszuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung bewilligt. Er muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird automatisch von den zu zahlenden Besuchsgebühren abgezogen.
Zuschuss zum
Essensgeld
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr Kind einen Zuschuss für die Mittagsverpflegung beantragen (Leistungen für Bildung und Teilhabe). Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme des Essensgeldes bei Bürgergeld bei Ihrem Jobcenter, bei Wohngeld und Kinderzuschlag bei Ihrem Sozialbürgerhaus.
Bayerisches Familiengeld
Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, erhalten weiterhin das Bayerische Familiengeld. Eltern bekommen hier für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, pro Kind 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro monatlich.
Den Antrag auf Familiengeld können Sie hier stellen.