Häufige Fragen (FAQs)

Rund um die Förderung der WJH

Wo kann ich mich über finanzielle Hilfen informieren?
Die Sozialbürgerhäuser in München sind die erste Anlaufstelle für Sie, wenn Sie Unterstützung oder Beratung benötigen. Ihr zuständiges Sozialbürgerhaus finden Sie im Internet auf der Seite des Sozialreferates unter www.muenchen.de/sbh – einfach die eigene Adresse eingeben.
Auf unserer Homepage haben wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten kompakt zusammengestellt. (LINK)
Wie erhalte ich eine Gebührenermäßigung bei der Stadt München (Wirtschaftliche Jugendhilfe - WJH)?

Sie stellen bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Sozialreferates der Landeshauptstadt München einen Antrag auf Übernahme (Zuschuss oder volle Kostenübernahme) der monatlichen Betreuungsgebühren. Dieser Antrag kann online oder persönlich beim Sozialreferat gestellt werden. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der wirtschaftlichen Jugendhilfe und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Nähere Informationen finden Sie hierzu unter
https://stadt.muenchen.de/service/info/servicestelle-kita-beitraege/10390719/

Wer erhält eine Förderung durch die WJH?

Der Antrag kann von allen Eltern gestellt werden. Die Förderung ist einkommensabhängig.
Eine erste Orientierung gibt der Online-Rechner der Stadt München.

Was benötige ich für den Antrag auf WJH?

Zusammen mit Ihren individuellen persönlichen Nachweisen reichen Sie den Betreuungsvertrag sowie die von uns ausgestellte Bescheinigung über die Kita-Gebühren ein.

Eine Checkliste für Ihre Nachweise finden Sie hier.

Wie lange dauert es, bis der Bescheid der WJH vorliegt?

Auf die Bearbeitungszeit bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe haben wir leider keinen Einfluss. Wir empfehlen, den Antrag sofort nach Vertragsabschluss zu stellen.

Ist eine Beitragsermäßigung vor Vorlage des Bescheides der Wirtschaftlichen Jugendhilfe möglich?
Ja – Wir berechnen mit Ihnen die voraussichtlichen Besuchsgebühren. Um Sie finanziell zu entlasten werden ab Betreuungsbeginn bis zur Vorlage des Bescheides nur die voraussichtlichen Besuchsgebühren eingezogen. Nach Vorlage des Bescheides erfolgt eine Abrechnung.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Gebührenermäßigung der WJH berücksichtigt?

Um Sie finanziell zu unterstützen werden bis zur Vorlage des Bescheides der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ab Betreuungsbeginn nur die voraussichtlichen Besuchsgebühren eingezogen. Nach Vorlage des Bescheides erfolgt eine Abrechnung.

Was passiert, wenn der Bescheid der WJH vorliegt?
Nach Vorlage des Bescheides erfolgt eine Abrechnung. Zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen erstattet, Nachforderungen (z. B. wenn bisher noch keine oder vorläufig niedrigere Gebühren festgesetzt waren) werden nachberechnet.
Was ist zu beachten, wenn sich im laufenden Betreuungsjahr etwas ändert?

Bei Änderungen der persönlichen Angaben (z. B. Änderung der Familienverhältnisse, Ihre Anschrift, Ihre Bankverbindung) bitten wir Sie, uns direkt zu informieren.

Diese und Änderungen der Einkommensverhältnisse (z.B. dauerhafte Verminderung oder Erhöhung ihrer Einkünfte) sind ebenfalls den Stellen mitzuteilen, bei denen Sie ggf. eine Gebührenermäßigung beantragt haben.

Ich spreche wenig Deutsch. Gibt es Übersetzungshilfen?

In allen unseren Einrichtungen gibt es Ansprechpartner, die Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung stehen. Für alle anderen Sprachen gibt es Dolmetscher, die Sie unterstützen können. Wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon des Sozialreferats unter 089 233 96833.

Rund um die Platzvergabe

Wie kann ich mein Kind anmelden?
In München erfolgt die Platzvergabe ausschließlich über den Kita-Finder+. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen telefonisch in Verbindung.
Bei Fragen können Sie sich gerne vorab unter info@mut-wichtelstube.de an uns wenden.
Wie ist der Ablauf vom Eintrag im Kita-Finder bis zum Betreuungsbeginn?
  1. Sie tragen Ihr Kind bei unserer Einrichtung im Kita-Finder ein
  2. Wir melden uns telefonisch bei Ihnen, um uns gegenseitig kennen zu lernen und den Betreuungswunsch sowie die Gebühren zu besprechen
  3. Persönlicher Kennenlerntermin in der Wichtelstube
  4. Telefonische Nachbesprechung: Die Vertragsunterlagen werden Ihnen zugesandt
  5. Sie senden die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Vertragsunterlagen zurück
  6. Sie erhalten mit dem von uns gegengezeichneten Betreuungsvertrag die Bescheinigung über die Kita-Gebühren
  7. Sie stellen den Antrag auf Förderung durch die Stadt München (Wirtschaftliche Jugendhilfe)
  8. Die Einrichtungsleitung vereinbart mit Ihnen den Starttermin der Eingewöhnung
Kann ich mir Ihre Einrichtung ansehen?

Jede Einrichtung bietet einmal in der Woche einen Kennenlerntermin an. Wir bitten Sie um Anmeldung unter info@mut-wichtelstube.de.

Gibt es einen Tag der offenen Tür?
Jede MUT Wichtelstube entscheidet individuell, ob ein Tag der offenen Tür angeboten wird. Die Termine werden auf unserer Homepage und im Kita-Finder+ bekannt gegeben.
Ich spreche wenig Deutsch. Gibt es Übersetzungshilfen?
In allen unseren Einrichtungen gibt es Ansprechpartner, die Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung stehen. Für alle anderen Sprachen gibt es Dolmetscher, die Sie unterstützen können. Wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon des Sozialreferats unter 089 233 96833.

Rund um die Gebühren

Sind die MUT Wichtelstuben eine private Einrichtung?

Ja – Die MUT Wichtelstuben sind privat geführte Einrichtungen.
Für unsere Eltern gut zu wissen: Bis zu 100% der Betreuungsgebühren können von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Wie viel kostet ein Kinderkrippen- oder Kindergartenplatz?
Die Kosten eines Krippen- oder Kindergartenplatzes hängen von Ihrer gewünschten Buchungszeit ab. Einen ersten Überblick vermittelt Ihnen die Tabelle in unserer Gebührenübersicht bei der jeweiligen MUT Wichtelstube.
Oft gibt es über die Stadt München (Wirtschaftliche Jugendhilfe) erhebliche Erleichterungen.
Wie setzen sich die monatlichen Gebühren zusammen?
Für den Besuch unserer MUT Wichtelstube wird eine Betreuungsgebühr erhoben.
Die Betreuungsgebühr ist monatlich zu entrichten und setzt sich aus der Besuchsgebühr und der Verpflegungspauschale zusammen.
Was ist in der Verpflegungspauschale enthalten?
In der Verpflegungspauschale ist das Frühstück, das Mittagessen sowie die Brotzeit am Nachmittag enthalten. Ebenfalls alle Getränke, die die Kinder zu sich nehmen.
In der Verpflegungspauschale für die Kinderkrippe sind 25 Euro für Hygieneartikel enthalten.
Welchen Zuschuss gibt es für Kinder ab 3 Jahren?
Auf den Monatsbeitrag werden 100 € Zuschuss vom Freistaat Bayern gewährt.
Der Beitragszuschuss gilt ab dem 01.09. des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, unabhängig ob das Kind eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten besucht.
Wie sind Gebühren zu bezahlen?
Die Gebühren werden per Lastschrift beglichen.
Zu welchem Zeitpunkt werden die Gebühren abgebucht?
Die Einschreibegebühr wird nach Vertragsabschluss abgebucht.
Die Besuchsgebühr und die Verpflegungspauschale werden ab Beginn der Betreuungszeit zum 01. eines Monats beglichen.
Wofür und wie hoch ist die Kaution?
Die Kaution dient uns zur Absicherung der zu zahlenden Elternbeiträgen.
Sie beläuft sich auf zwei Besuchsgebühren in der gebuchten Kategorie und wird automatisch vier Wochen nach Vertragsende zurückgezahlt, falls keine Beitragsrückstände bestehen.
Wann ist die Kaution zu zahlen?
Die Kaution ist bei Vertragsabschluss auf das Konto der MUT Kindertagesbetreuung GmbH zu überweisen.
Individuelle Vereinbarungen können nach Absprache getroffen werden.

Rund um den Tagesablauf

Sind die Bring- und Abholzeiten einzuhalten?
Damit Sie unsere Einrichtung möglichst flexibel nutzen können, vereinbaren wir mit Ihnen keine exakte Abholzeit, sondern einen Zeitkorridor. Diese Zeiten sind einzuhalten, da wir daran den Dienstplan und den pädagogischen Tagesablauf planen.
Wie viele Schließtage haben die MUT Wichtelstuben?
In den letzten zwei Augustwochen und zwischen dem 24.12. bis zum 01.01. Schließen wir unsere Türen.
Den individuellen Schließzeitenplan erhalten Sie zum Start der Betreuung in Ihrer MUT Wichtelstube.
Hat die Abwesenheit bei Urlaub oder Krankheit Auswirkungen auf die Gebühren
Nein – Besuchsgebühr und Verpflegungspauschale sind Pauschalen und gelten für den gesamten Vertragszeitraum – unabhängig von Anwesenheit.
Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag gekündigt haben, bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Wie wird mein Kind eingewöhnt?
Die Eingewöhnung in der MUT Wichtelstube erfolgt nach einem Modell der sanften Eingewöhnung, angepasst an die Bedürfnisse von Kind und Eltern.
Die Dauer der Eingewöhnung kann zwischen vier und acht Wochen (Krippe) und zwei bis vier Wochen (Kindergarten) oder im Einzelfall länger dauern. Daher soll das Kind in dieser wichtigen Zeit durch eine feste Bezugsperson aus dem familiären Umfeld begleitet und unterstützt werden.
Was essen die Kinder?
Wir achten beim Frühstück und bei der Brotzeit am Nachmittag auf eine ausgewogene, gesunde Ernährung. Das Mittagessen wird vegetarisch angeboten.
Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen bestimmte Nahrungsmittel nicht essen dürfen, melden Sie sich bitte frühzeitig – wir finden eine passende Lösung.
Was trinken die Kinder?
Zu allen unseren Mahlzeiten gibt es Wasser oder ungesüßten Früchtetee. Auf gesüßte Getränke, wie z.B. Limonaden verzichten wir.
Darüber hinaus achten wir darauf, dass die Kinder ausreichend Flüssigkeit über den Tag zu sich nehmen (z.B. durch regelmäßige Trinkpausen).
Muss ich das Frühstück/ die Brotzeit selbst mitbringen?
Nein – Die Brotzeiten (Vormittag und Nachmittag) werden durch die MUT Wichtelstube zubereitet und sind in der Verpflegungspauschale enthalten. Dabei ist uns eine ausgewogene und vitaminreiche Brotzeit wichtig. Sie besteht aus frischem Obst, Gemüse oder Brote mit Beilagen wie Käse, veganen Aufstrichen oder fettarme Wurst.
Schlafen alle Kinder über Mittag?
Die Kinder, die eine MUT Kinderkrippe besuchen, lassen wir über Mittag schlafen. Ab dem dritten Lebensjahr schauen wir individuell, noch Schlafbedarf besteht. Hier wird dann eine Ruhezeit angeboten.
Kann ich mein Kind auch früher abholen?
Möchten Sie Ihr Kind früher abholen, geben Sie dies bitte vorher in der MUT Wichtelstube bekannt, damit sich unsere Mitarbeitenden darauf einstellen können.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass es für die Abholung ungünstige Termine gibt. Diese sind: Mittagessen, Mittagsruhe/Mittagsschlaf, Brotzeiten und Zeiten in denen pädagogische Angebote stattfinden.
Was ist, wenn ich mein Kind nicht pünktlich abholen kann?
Sollten Sie es einmal nicht schaffen Ihr Kind rechtzeitig abzuholen, dann geben Sie bitte möglichst frühzeitig in der Einrichtung Bescheid.